Kurt Bigdun

Inhaber Bernd Bigdun

 

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Was tun im Trauerfall?

PDF "Was tun im Trauerfall?"

Was tun im Trauerfall?




Welche Maßnahmen sind im Falle des Todes eines Angehörigen als Erstes zu ergreifen?


Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist: zuerst einen Arzt benachrichtigen
  • Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen
  • Kontakt mit dem Bestattungsunternehmen aufnehmen bzw. einen Bestatter auswählen
  • Kontakt mit engen Verwandten des Verstorbenen aufnehmen
  • Überprüfen, ob der Verstorbene in einem Testament oder einer Verfügung eine Regelung hinsichtlich seiner Bestattung getroffen oder Wünsche dokumentiert hat



Folgende Dokumente des Verstorbenen werden für die weiteren Formalitäten benötigt:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • vom Arzt ausgestellter Totenschein
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Stammbuch oder Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Stammbuch bzw. Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten: Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte
  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  • Grabdokumente, falls schon eine Grabstätte vorhanden ist
  • Versicherungsunterlagen



Über den Todesfall sollten Sie Verwandte, Freunde, Bekannte und ggf. den Arbeitgeber informieren.

Bei allen nun anfallenden Formalitäten und organisatorischen Regelungen rund um die Bestattung werden wir Sie weitgehend unterstützen und entlasten. Was wir im Einzelnen für Sie übernehmen können, haben wir auf der Seite "Das regeln wir für Sie" dargestellt.

Sie selbst aber sollten noch vor der Bestattung an diese Punkte denken oder eventuell jemanden damit beauftragen, dem Sie vertrauen:

  • Besorgung eines Schlüssels für die Wohnung des Verstorbenen
  • Versorgung von Tieren und Pflanzen
  • In der Wohnung die Heizung regulieren, Fenster schließen und Elektrogeräte von der Stromversorgung trennen
  • Regelung der Postzustellung (Nachsendeantrag)
  • Benachrichtigung von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten, Gläubiger)

 

Nach der Bestattung sind, sofern zutreffend, folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Kündigung der Mietwohnung und Wohnungsauflösung
  • Abmeldung bei Wasser- und Energieversorgern
  • Widerruf von Einzugsermächtigungen
  • Löschung oder Änderung von Daueraufträgen
  • Kündigung von Bankkonten, Versicherungsverträgen, Kommunikationsdienstleistungsverträgen
    (Festnetz- und Mobiltelefon, Internet), Abonnements, Mitgliedschaften, Aufträgen für Pflegedienst, Haushaltshilfe, Gartendienst, Lebensmittellieferung
  • Kfz-Abmeldung und Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrags
  • Rentenanspruch für den Partner bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen
  • Beantragung von Versorgungsleistungen bei zuständigen Dienstbehörden von Beamten
    oder der Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
  • Testament - sofern vorhanden - dem Nachlassgericht zur Verfügung stellen
  • Regelung der Testamentseröffnung (Notar)
  • Benachrichtigung des Finanzamtes, Erstellung einer Steuererklärung, evtl. einen Steuerberater beauftragen



Wissenswert ist auch Folgendes:


Im Rahmen einer persönlichen Bestattungsvorsorge können Sie Ihre Angehörigen entlasten, wenn Sie schon zu Lebzeiten einen Ordner anlegen, der alle wichtigen Dokumente enthält.
Die Kosten für eine Bestattung sind steuerlich absetzbar. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sämtliche Rechnungen und Ausgabebelege aufzubewahren.

 

Bestattungsinstitut - Kurt Bigdun |   Untere Langgasse 5  |   35321 Laubach  |   Tel. 06405 / 90177  |   bestattungen-bigdun@web.de